Kurzfassung
Kinder in Brandenburg, die erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine Schule besuchen, müssen an der schulärztlichen Untersuchung vor der Aufnahme in die Schule teilnehmen.
Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.
Volltext
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
erforderliche Unterlagen
Impfausweis, Gelbes Heft (Nachweis der Untersuchungen U1-U9), Ggf. sonstige ärztliche oder therapeutische Befunde
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
weiterführende Informationen
zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Ansprechpunkt
Kinderärztin/Kinderarzt